Leitmedium zur Ersatzbaustoffverordnung
Was ehemals in Bezug auf mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) auf Länderebene geregelt war, ist seit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) am 1. August 2023 deutschlandweit neuen und einheitlichen Regelungen unterworfen. Für die Planung von Projekten,gelten jetzt die Vorgaben der EBV. Um die Anwendung des Regelwerks für Investoren, Planer und Verwender so einfach wie möglich zu gestalten, wurden auf Initiative zahlreicher Ersatzbaustoffspezialisten die MEB Services entwickelt. Sie beinhalten ein umfangreiches Informations- und Dienstleistungsangebot rund um das neue Regelwerk.